Lastfälle nach DIN 18195

 Die Lastfälle werden in verschiedenen Teilen der DIN 18195 wie folgt eingestuft und deren Abdichtungsausführungen entsprechend geregelt.

 

Teil 4 Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser an 

          Bodenplatten und Wänden

          

Dieser Lastfall ist die geringstmögliche Belastung, die sich an allen erdberührten Bauteilen eines Gebäudes einstellt.

 

Teil 5 Nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen

          und in Nassräumen

 

Dieser Lastfall liegt vor bei waagerechten Flächen, die mit Wasser beaufschlagt werden können, ohne dass sich ein Wasserdruck aufbauen kann, z.B. bei Badfußböden und Terrassen mit Bodenentwässerung.

 

Teil 6 Von außen drückendes Wasser und

          aufstauendes Sickerwasser

 

Dieser Lastfall regelt eigentlich zwei unterschiedliche Lastfälle, für die die DIN die gleiche Ausführung der Abdichtung vorsieht.

           

"Drückendes Wasser" liegt an, wenn das Objekt im Grundwasser steht oder wenn der langfristig beobachtete Grundwasserbemessungsstand < 30 cm unter der Unterkante der Kellersohle liegt.

 

"Aufstauendes Sickerwasser" liegt vor, wenn Niederschläge bevor sie versickern durch bindige Böden aufgestaut werden.

Ein bindiger Boden hat eine Wasserdurchlässigkeit von <10-4 m/s.

Der Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" kann durch Einbau einer Dränage nach DIN 4095 in den Lastfall "Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser" an Bodenplatten und Wänden herabgesetzt werden.

 

Inwiefern es sinnvoll ist, ein paar Euro an der Abdichtung zu sparen und hierfür eine recht teure, wartungsintensive und störanfällige Dränage zu verbauen, sollte jeder selbst abwägen.

 

Teil 7 Von innen drückendes Wasser

 

Dieser Lastfall liegt z.B. bei Schwimmbecken, Kläranlagen, Trinwasserbecken oder Staumauern an.